Umfahrung Mannheim - Mißverständnis oder Ignoranz? (Allgemeines Forum)

L.Willms, Freitag, 03.07.2015, 23:23 (vor 3931 Tagen) @ Henrik

dass die NBS Rhein/Main-Rhein/Ruhr Neckar kommt steht fest,
eine Umfahrung von Mannheim ist (derzeit) rechtlich nicht zulässig.

Rhein/Main - Rhein/Ruhr gibt es schon teilweise als 300 km/h Neubau und 200 km/h Ausbau.
Wieso ist die Umfahrung nicht zulässig?


Weil der Gesetzgeber es so wollte.. ;) :D

Das ist falsch und bestenfalls ein Mißverständnis des in dem Wikipedia-Artikel als Beleg angeführten Sitzungsprotokolls des baden-württembergischen Landtags vom 19. Juni 2002, wo über den Antrag aller Fraktionen "Schienenverkehr der Zukunft gestalten – Hauptbahnhof Mannheim einbinden" (Landtagsdrucksache 13/1089) mit dem späteren Änderungsantrag aller Fraktionen (Landtagsdrucksache 13/1092) abgestimmt wurde. Den vollständigen beschlossenen Text findet man in einer Mitteilung der Landesregierung vom 13.12.2002. Jeder, der dies liest, sollte wenigstens diesen letzten Text auch lesen, um dann auch zu dem Schluß zu kommen, daß damit nicht "der Gesetzgeber" den "Bypass Mannheim" per Gesetz für "rechtlich nicht zulässig" erklärt hat, sondern mit einer Resolution eine Meinung des Parlaments zu Kund getan hat, und die Landesregierung aufgefordert hatte, in einer bestimmten Art und Weise auf Raumordnungsverfahren und Planfeststellung einzuwirken:

4. Der Landtag von Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf,

den Planungen einer sogenannten Bypass-Lösung weiterhin mit allem
Nachdruck entgegenzutreten und sich für die Belange des Rhein-Neckar-
Dreiecks einzusetzen

6. Der Landtag von Baden-Württemberg erwartet von der Bundesregierung

und dem Deutschen Bundestag, dass die Deutsche Bahn AG nur Finanzmittel
für eine Trasse erhält, die im Einklang mit den Interessen des Landes
Baden-Württemberg steht.

Planfeststellung bei Vorhaben des Eisenbahnbaus ist nicht Sache der Landesparlamente, sondern des Eisenbahnbundesamtes. Institutionen wie Bundesländer, Kommunen usw usf werden gehört, können aber nichts entscheiden, sondern höchstens später Geld für den Bau verweigern. Aber für die Eisenbahnen des Bundes ist primär der Bund zuständig; deswegen ja auch der Punkt 6 der Entschließung vom Juni 2002.

Dementsprechend liest man in dem verlinkten Absatz des de.Wikipedia-Artikels auch:

In der Ausschreibung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung vom Februar 2008 ist eine Umfahrung des Mannheimer Hauptbahnhofs enthalten.[7]

also sechs Jahre nach der Meinungsäußerung des Landtags, die offenbar völlig folgenlos geblieben ist.

Im Gegensatz zu den Äußerungen von "Henrik". Bisher dachte ich, daß der zwar in allgemeinpolitischen Fragen die Scheißhausparolen vom rechten Rand ("der SPD gehören die meisten Zeitungen") wiederkäut, aber in Sachen Eisenbahn einigermaßen zuverlässig ist. Diese Illusion wurde mir hiermit genommen.

Aus einer PDF-Datei "Streckenverlauf NBS Rhein/Main-Rhein/Neckar" aus dem Jahre 2007, die allerdings in der überarbeiteten Webpräsentation des Projekts nach der "Mittelrhein-Studie" nicht mehr enthalten ist:

Kurz vor dem Viernheimer Dreieck erfolgt die zweigleisige Anbindung des Mannheimer Hauptbahnhofes über Mannheim-Waldhof. Die geplante Direktverbindung folgt der A6 in Richtung Süden und wechselt vor Wallstadt auf ihre östliche Seite. Im weiteren Verlauf werden der Neckar, die A656 und der Rangierbahnhof Mannheim überquert. Im Bereich des Pfingstbergtunnels erfolgt die Anbindung der Neubaustrecke an die bestehende Schnellfahrstrecke Mannheim–Stuttgart.

Jetzt heißt es nur noch

Die konkrete Streckenführung wird auf Basis der im Bedarfsplan festgelegten Rahmenbedingungen zu erarbeiten sein. Insofern kann eine Entscheidung über die genaue Streckenführung und welche Variante grundsätzlich weiterverfolgt wird erst im Anschluss daran getroffen werden.


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