Mobilitätsgarantie NRW nicht auf Reiseketten anwendbar (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Mittwoch, 16.08.2023, 17:35 (vor 521 Tagen) @ kllaas

Gilt nur in NRW:

Wenn sich Busse oder Bahnen um 20 Minuten oder mehr verspäten oder ganz ausfallen, greift im Nahverkehr Nordrhein-​​​Westfalens die Mobilitätsgarantie NRW. Diese Serviceleistung gilt auch für Personen, die im NRW-​​​Nahverkehr mit einem Deutschlandticket unterwegs sind. Die Mobilitätsgarantie NRW gilt dabei nur für Fahrten innerhalb der nordrhein-​​​westfälischen Verbund-​​​ und Gemeinschaftstarife sowie des NRW-​​​Tarifes.

Und v.a. gilt sie dort nur auf jeder Etappe einzeln betrachtet.
Entsteht die Verspätung lediglich durch den Ausfall eines Teilabschnitts oder einem Anschlussverlust, greift die Mobilitätsgarantie nicht.

Von den vielen anderen Ausschlussgründen mal abgesehen...

Da lob ich mir doch die Mobilitätsgarantie im KVV, bei der das Prinzip der Reisekette angewendet wird. Ist halt nur leider ein sehr kleiner Verbund. ;-)


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