Das ist ja die spannende Diskussion. (Fahrkarten und Angebote)

JanZ, HB, Mittwoch, 16.08.2023, 10:01 (vor 37 Tagen) @ JeDi

GeAus meiner Sicht gilt: wenn Eisenbahn Mist baut, sollte der Anspruch als System sein, dass Eisenbahn dafür grade steht. Und das heißt halt im Zweifel FV-Nutzung. Meinetwegen auch erst bei mehr als +60 (=im Regelfall ist der Folgetakt hinzunehmen, wenn noch mehr schief geht, muss sich der Beförderer kümmern) oder ähnlich.

Genauso sehe ich das auch.

Meines Erachtens war die Hürde mit „auslegen und einreichen“ auch hinreichend hoch, dass das ohnehin von der Geltendmachung der Rechte abgeschreckt hat.

Ich glaube, die meisten wussten auch gar nicht, dass das überhaupt geht.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)


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