Achtung Inhaber/innen von D-Tickets. Änderung Fahrgastrechte (Fahrkarten und Angebote)

JanZ, HB, Dienstag, 15.08.2023, 14:48 (vor 48 Tagen) @ Dr. Bahn

Wobei mich schon interessieren würde, was das in der Praxis bedeutet. Es muss ja nur innerhalb von 100 Minuten über Alternativen informiert werden. Was genau als Alternative gilt, ist nicht geregelt, insbesondere muss die Alternative selbst auch nicht innerhalb von 100 Minuten zur Verfügung stehen. Würde eine Durchsage "Fahren Sie mit dem Zug, sobald wieder einer fährt" der Anforderung genügen? Oder "Nehmen Sie sich auf eigene Kosten ein Taxi"?

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Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)


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