? Zu Nahverkehr-Vorlauf (Fahrkarten und Angebote)

Barzahlung, Dienstag, 15.08.2023, 21:46 (vor 522 Tagen) @ Murrtalbahner

Zu dem Spiegel-Geschreibsel habe ich genau eine Frage: Wenn ich mit der S-Bahn per Deutschland-Tucket aus dem Umland zum Hbf fahre, und dort meinen ICE mit Zugbindung verpasse wegen Ausfall der S-Bahn, darf ich doch wohl weiterhin den nächsten ICE nehmen?!

Nein bzw. nur, wenn die S-Bahn auch mit der ICE-Fahrkarte genutzt werden kann (tarifliche Gleichstellung).

Welche fahrgastrechtlichen Grundsätze finden Anwendung, wenn man das Deutschland-Ticket mit einem Fernverkehrsticket kombiniert?

Bei einer Kombination beider Tickets werden die Fahrten im Nahverkehr mit Nutzung des Deutschland-Tickets und die Fahrt im Fernverkehr mit Nutzung des Fernverkehrstickets jeweils als eigener Beförderungsvertrag betrachtet. Es entfällt der Anspruch durchgängiger Fahrgastrechte zwischen Nah- und Fernverkehr. Beispielsweise wird bei einer Verspätung eines Nahverkehrszuges und damit verbundenem Anschlussverlust des Fernverkehrszuges die Zugbindung nicht aufgehoben und eine Fahrt mit einem späteren Zug mit einer Fahrkarte mit Zugbindung (z.B. Sparpreise) ist nicht möglich. Eventuelle fahrgastrechtliche Entschädigungsansprüche werden ebenfalls nur für das jeweilige Fernverkehrsticket oder das Deutschland-Ticket getrennt betrachtet.

https://www.bahn.de/faq/deutschlandticket-kombi-fv-dt

Bei schwerbehinderten Kunden, die für den SPNV die unentgeltliche Beförderung nutzen, ist die Zugbindung dann übrigens immer aufgehoben.


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