Wichtig ist doch nur die Art des Zubringers? (Allgemeines Forum)

Hansjörg, Montag, 23.05.2022, 12:16 (vor 1388 Tagen) @ michael_seelze

ab einer zu erwartenden Verspätung von 20min am Zielort mit dem 9€ Ticket Fernverkehrszüge genutzt werden können - es sei zwar zunächst ein neues Ticket zu erwerben, dieses würde jedoch im Anschluss über die FGR erstattet.

Ich kann nicht wirklich glauben, dass das wirklich stimmt - wenn dem so sei, wäre das indirekt ein Freifahrschein für den Fernverkehr, eine Verbindung mit 20min verspäteter Ankunft zu finden dürfte wohl keine Schwierigkeit sein...


Selbst, wenn man eine Verbindung gefunden hat, muss man die auch fahren können. Wenn in München ein Zug mit mehr als 20 Minuten Verspätung eintreffen wird, bedeutet das i.d.R. nicht, dass Du in Hamburg in den ICE steigen kannst und die ICE-Fahrkarte anschließend erstattet wird.

Ich verweise mal auf meinen Beitrag.
Die EVO müsste geändert werden, um die FV-Nutzung auszuschließen.

Wichtig sollte nur sein, dass der Zubringer zum Hamburger Hbf auch unter die FGR fällt. Sprich S Bahn oder RE.


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