Du verstehst es richtig. (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Montag, 23.05.2022, 13:52 (vor 1388 Tagen) @ Der Blaschke

Zumal diese ganze Mitbezahlung des FV durch NV-Gelder rein rechtlich ohnehin sehr fraglich sein dürfte - es widerspricht ja nun deutlich der vom Gesetzgeber vorgenommenen Trennung von FV und NV.

Getrennt sind nur die Finanzierungsmodelle. Es steht nirgendwo geschrieben, dass auch die Züge und die betreibenden Unternehmen komplett getrennt sein müssen. Ich sehe das eher andersherum: Wenn Fernzüge regelmäßig für Fahrten unter 50 km genutzt werden (wie etwa zwischen Bremen und Oldenburg), dann ist das laut Gesetz Nahverkehr, für den die Aufgabenträger aufkommen müssen. Wie sie das genau tun, ist höchstens eine Frage des Ausschreibungsrechts.


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