Busanschlüsse haben manchmal Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 01.07.2022, 11:26 (vor 657 Tagen) @ Nordy
bearbeitet von JeDi, Freitag, 01.07.2022, 11:26

Ich hatte jetzt den Fall im Sinn, dass eine S-Bahn spätabends Verspätung hat und der letzte Anschlussbus des Tages vom S-Bahn-Bahnhof im Aussenbereich in die umliegenden Gemeinden verpasst wird.


Der Entschädigungsanspruch gilt ausschließlich für Eisenbahnverkehrsleistungen (von der S-Bahn bis zum ICE, jedoch nicht bei U-Bahn oder Busanschlüssen). Für die Berechnung der Entschädigung zählt der Start- und Zielbahnhof des Tickets, jedoch nicht zu einer Bushaltestelle!.

Ist das so? Zumindest im B/S-Tarif wurde das immer anders gehandhabt.

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Weg mit dem 4744!


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