FGR mit dem 9€ Ticket - kein ermäßigtes Beförderungsentgelt (Allgemeines Forum)

mmandl, Freitag, 24.06.2022, 17:34 (vor 1356 Tagen) @ agw

2. Darüber hinaus erscheint mir durchaus diskutabel, § 2 S. 4 EVO so zu lesen, dass Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochen-, Monats- und Jahreskarten nicht gerade wegen ihrer Eigenschaft als Mehrtages-Zeitkarten, d.h. wegen ihrer Ersparnis gegenüber einer Einzelfahrkarte, als ermäßigte Beförderungsentgelte gelten.

Gibt es mehrere vergleichbare Zeitfahrkarten (z.B. 9-Uhr-Monatskarte und Vollzeit-Monatskarte) und gewährt die eine eine Ersparnis von mehr als 50 % gegenüber der anderen, dürfte es sich bei der günstigeren der beiden durchaus um ein potentiell erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt handeln.


Warum das? Nur weil Hamburg Hannover weniger kostet als Hamburg München ist doch Hsmburg Hannover keine erheblich ermäßigten Entgelt sein.

Das ist ja auch eine andere Leistung, das sind zwei verschiedene Beförderungsentgelte für verschiedene Strecken.


Eine 9-Uhr-Monatskarte ist eine im Leistungsumfang erheblich eingeschränkte Monatskarte.
Mehr aber auch nicht.

Was glaubst du denn warum es ermäßigte Beförderungsentgelte gibt? Nicht aus Nächstenliebe, sondern weil damit bestimmte Restriktionen verbunden sind, wie z.B. eine Zugbindung oder eine Einschränkung der Flexibilität.

Demgemäß könnte man diese Voraussetzungen bei einem 9-Euro-Ticket durchaus als erfüllt ansehen.


Nö.

Doch könnte man schon. Ob meiner Auffassung i.E. zu folgen ist, ist eine andere Frage, da bin ich selbst noch unentschlossen.

Sonst wäre die BC100 auch erheblich ermäßigt. Die kostet pro Monat ca. soviel wie eine Rückfahrkarte.

Rückfahrkarte? Wohin?

Die neuem für u27 oder Ü65 sowieso.
Vor allem.im Vergleich zu anderen Monatskarten z.B. NRW.

Hierüber müssen wir schon deshalb nicht weiter diskutieren, weil die BC 100 nicht nur für den Nahverkehr gilt und wir deshalb schon außerhalb des § 8 EVO sind.

Weitere Überlegung am Rande: Streng genommen könnte man sich die Frage stellen, ob QDL und Ländertickets überhaupt erheblich ermäßigte Beförderungsentgelte sind. Was soll da denn der Vergleichsmaßstab sein um die mehr als 50 % berechnen zu können? Die Summe aller in dem jeweiligen Verbund angebotenen Tageskarten? Das ist nur praktikabel, wenn es für alle Strecken im Geltungsbereich Tageskarten gibt. Da QDL bzw. die Ländertickets in der Verordnungsbegründung explizit genannt sind, kann man da aber noch mit dem historischen Willen des Gesetzgebers argumentieren.

Ich weiß, wenn man das Erfordernis eines "Referenzfahrpreises" streng handhabt, könnte es aufgrund der verbundfreien Bereiche auch beim 9ET problematisch werden.


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