FGR mit dem 9€ Ticket - kein ermäßigtes Beförderungsentgelt (Allgemeines Forum)

mmandl, Freitag, 24.06.2022, 14:29 (vor 1361 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von mmandl, Freitag, 24.06.2022, 14:30

Wenn das 9€-Ticket kein erheblich ermäßigtes Angebot darstellt, sollte dem wohl so sein.


Selbst, wenn man in die Tarifbestimmungen
den Passus mit dem "erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt" geschrieben hätte, wäre die EVO zu ändern gewesen:
EVO § 2:

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen kann zugunsten des Reisenden von allen nachfolgenden Bestimmungen dieser Verordnung in den Beförderungsbedingungen abweichen. Darüber hinaus kann das Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen von § 8 Absatz 1 Nummer 1 abweichen, wenn nach dem vorgesehenen Tarif für den Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist. Erheblich ermäßigte Beförderungsentgelte sind solche, die im Tarif ausdrücklich so benannt sind und eine Ersparnis gegenüber dem gewöhnlichen Fahrpreis von mehr als 50 Prozent gewähren. Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochen-, Monats- und Jahreskarten, gelten nicht als ermäßigte Beförderungsentgelte im Sinne von Satz 3.

Da es sich lt. Nummer 4 der oben verlinkten Tarifbestimmungen beim 9-Euro-Ticket um eine "personalisierte Monatskarte" handelt, liegt kein ermäßigtes Beförderungsentgelt vor.
Oder gibt es andere Auslegungen des Passus?

Zwei Bemerkungen zu deinen Überlegungen:

1. Auf den Umstand, das § 2 EVO nirgends eine Personalisierung der Zeitfahrkarte erfordern, hat JanZ ja schon zu Recht hingewiesen.

2. Darüber hinaus erscheint mir durchaus diskutabel, § 2 S. 4 EVO so zu lesen, dass Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochen-, Monats- und Jahreskarten nicht gerade wegen ihrer Eigenschaft als Mehrtages-Zeitkarten, d.h. wegen ihrer Ersparnis gegenüber einer Einzelfahrkarte, als ermäßigte Beförderungsentgelte gelten. Gibt es mehrere vergleichbare Zeitfahrkarten (z.B. 9-Uhr-Monatskarte und Vollzeit-Monatskarte) und gewährt die eine eine Ersparnis von mehr als 50 % gegenüber der anderen, dürfte es sich bei der günstigeren der beiden durchaus um ein potentiell erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt handeln. Demgemäß könnte man diese Voraussetzungen bei einem 9-Euro-Ticket durchaus als erfüllt ansehen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum