FGR mit dem 9€ Ticket - kein ermäßigtes Beförderungsentgelt (Allgemeines Forum)

agw, NRW, Freitag, 24.06.2022, 16:24 (vor 1356 Tagen) @ mmandl

2. Darüber hinaus erscheint mir durchaus diskutabel, § 2 S. 4 EVO so zu lesen, dass Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochen-, Monats- und Jahreskarten nicht gerade wegen ihrer Eigenschaft als Mehrtages-Zeitkarten, d.h. wegen ihrer Ersparnis gegenüber einer Einzelfahrkarte, als ermäßigte Beförderungsentgelte gelten.

Gibt es mehrere vergleichbare Zeitfahrkarten (z.B. 9-Uhr-Monatskarte und Vollzeit-Monatskarte) und gewährt die eine eine Ersparnis von mehr als 50 % gegenüber der anderen, dürfte es sich bei der günstigeren der beiden durchaus um ein potentiell erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt handeln.

Warum das? Nur weil Hamburg Hannover weniger kostet als Hamburg München ist doch Hsmburg Hannover keine erheblich ermäßigten Entgelt sein.

Eine 9-Uhr-Monatskarte ist eine im Leistungsumfang erheblich eingeschränkte Monatskarte.
Mehr aber auch nicht.

Demgemäß könnte man diese Voraussetzungen bei einem 9-Euro-Ticket durchaus als erfüllt ansehen.

Nö.

Sonst wäre die BC100 auch erheblich ermäßigt. Die kostet pro Monat ca. soviel wie eine Rückfahrkarte.
Die neuem für u27 oder Ü65 sowieso.
Vor allem.im Vergleich zu anderen Monatskarten z.B. NRW.

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