OT: Amtlicher Lichtbildausweis (Allgemeines Forum)

musicus, Montag, 23.05.2022, 13:56 (vor 676 Tagen) @ michael_seelze
bearbeitet von musicus, Montag, 23.05.2022, 14:00

Zitat aus den AGB:
Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen
Lichtbildausweis nachzuweisen.

Also für mich nicht nutzbar.

Du verfügst also nicht über ein von einer Behörde ausgestelltes Dokument zum Nachweis Deiner Identität, wie beispielweise Personalausweis, Schwerbehindertenausweis, Reisepass, Führerschein,...?

Nee, er ängstigt sich wohl, bei einer etwaigen Kontrolle seiner Identität durch bloßes Betrachten des Ausweisdokuments oder ausgeklügelter Spionagetechnologie beraubt zu werden. Vielleicht hat er sich aber auch eine Kennkarte für das Königreich Deutschland gebastelt und das Pendant der BRD GmbH entsorgt...


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