Ein Zusammenschluss der Aufgabenträger und EVU in D (Allgemeines Forum)

agw, NRW, Montag, 23.05.2022, 12:44 (vor 676 Tagen) @ JanZ

Sind deren Drucksachen bindend, wenn ich bei der Bahn das 9 Euro Ticket erwerbe?


Ja. Falls es dich beruhigt: Auf der Seite der Bahn wird auch dahin verwiesen.


Es gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Für Verspätungsentschädigungen
gem. Art. 17 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 gelten die Entschädigungsbedingungen für Zeitkarten der Eisenbahnverkehrsunternehmen gem. der Tarifbestimmungen des Deutschlandtarifs Teil C
Nr. 8.1. Eine Auszahlung von Verspätungsentschädigungen erfolgt demnach nicht, da der maximal
auszahlbare Entschädigungsbetrag die „Bagatellgrenze“ unterschreitet.

Sammeln ist doch ausdrücklich erlaubt laut "bahn.de"


Wo steht das? Der von dir zitierte Passus findet sich auch auf bahn.de. Wenn, dann müsstest du über mehrere Monate sammeln, da auf 25 % des Zeitkartenwertes, also 2,25 Euro pro Monat gedeckelt ist.

Die Fahrkarte gilt aber nur jeweils einen Monat?
Oder gilt sie bei Verbundfahrkarten im Abo drei Monate und man kann drei Monate sammeln?

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- bahn.de


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