FGR: NV-Fk - Weiterreise mit dem FV bis zum Zielbahnhof (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Mittwoch, 25.05.2022, 00:04 (vor 1395 Tagen) @ tom66
bearbeitet von michael_seelze, Mittwoch, 25.05.2022, 00:05

Hallo,

folgender Fall:

Ich mache eine Reise quer durch Deutschland mit dem 9 Euro Ticket und mein erster Anschluss geht schon kaputt und ich bekomme mehr als 20 Minuten Verspätung. Ich kaufe dann ein FV-Ticket für die FGR. Wie weit darf ich das Ticket dann kaufen und den FV nutzen? Bis zum meinem Zielbahnhof oder nur soweit das ich durch den schnelleren FV wieder am nächsten Umstiegsbahnhof in meiner ursprünglichen Reisekette bin und dann wie geplant mit dem NV weiter fahre?
Würde ich das FV-Ticket für die ganze fehlende Strecke kaufen wäre ich ja vielleicht 3h früher am Ziel als nur mit dem NV.

Schau Dir Nummer 8.2 BB DT an:

Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass Reisende am Zielbahnhof gemäß
Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, haben diese unverzüglich
die Wahl zwischen der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung
bis zum Zielbahnhof bei nächster Gelegenheit oder der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren
Zeitpunkt.
Die Reisenden können dabei auch einen Zug des Fernverkehrs benutzen, sofern Sie nicht mit einer Fahrkarte oder Fahrtberechtigung mit einem erheblich ermäßigten Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 der Eisenbahn-Verkehrsordnung unterwegs sind. Welche Fahrkarten oder Fahrtberechtigungen das sind, ist in den Tarifbedingungen der jeweiligen Angebote geregelt. Bei Benutzung eines Zuges des Fernverkehrs ist zunächst der Fahrpreis für diesen Zug zu zahlen. Die dafür erforderlichen Aufwendungen werden erstattet. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges ist jedoch nicht gestattet. Etwaige tarifliche Erstattungsansprüche von Inhabern dieser Fahrkarten oder Fahrberechtigungen bleiben unberührt.

Bis zum Zielbahnhof, also auch mit Fernverkehrszügen bis zum Zielbahnhof.
Ich habe schon FV-Zugbegleiter erlebt, die das anders gesehen haben und auf einem Umstieg in den NV nach Aufholen der zu erwartenden Verpätung bestanden.

Wichtig ist aber, dass tatsächlich vernünftigerweise von einer Verspätung (des Reisenden) von mindestens 20 Minuten am Zielbahnhof ausgegangen werden muss.
Wenn ein Zug in einer Reisekette 20 Minuten Verspätung hat, bedeutet das noch nicht, dass von einer Verpätung des Reisenden am Zielbahnhof von mindestens 20 Minuten ausgegangen werden muss. Auch ein Anschlussverlust führt nicht automatisch dazu, je nach Übergangszeiten und alternativen Fahrmöglichkeiten mit Zügen des SPNV. Am besten also die Reiseauskunft befragen und ggf. Screenshots abspeichern.


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