Busanschlüsse haben keine Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

mmandl, Freitag, 01.07.2022, 11:13 (vor 1349 Tagen) @ Nordy

Ich hatte jetzt den Fall im Sinn, dass eine S-Bahn spätabends Verspätung hat und der letzte Anschlussbus des Tages vom S-Bahn-Bahnhof im Aussenbereich in die umliegenden Gemeinden verpasst wird.


Der Entschädigungsanspruch gilt ausschließlich für Eisenbahnverkehrsleistungen (von der S-Bahn bis zum ICE, jedoch nicht bei U-Bahn oder Busanschlüssen). Für die Berechnung der Entschädigung zählt der Start- und Zielbahnhof des Tickets, jedoch nicht zu einer Bushaltestelle!.

Wenn der Schwerpunkt der Beförderung im Eisenbahnverkehr liegt, lässt sich mit guten Gründen in Bezug auf die VO 1371/2007 auch das Gegenteil vertreten.


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