9-Euro-Ticket - Staatsgrenze - Gemeinschaftsbahnhöfe AUT (Allgemeines Forum)

michael_seelze, Montag, 16.05.2022, 18:43 (vor 1395 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von michael_seelze, Montag, 16.05.2022, 18:45

Ich lese gerade, dass man sich am Donnerstag darauf geeinigt habe, dass das Ticket nur bis zum letzten Bahnhof in Deutschland gelten soll, also auch nicht nach Kufstein oder Salzburg. Ob das im "Sonderfall Luxemburg" jetzt auch gelten soll (macht meines Erachtens nicht viel Sinn), weiß ich nicht. Es kann also sein, dass der VRT die oben verlinkte Info noch aktualisiert.

Im Artikel wird ja ein AVV-Sprecher zitiert mit den Worten "Um das ganze einfach zu kommunizieren, wurde sich im Sinne einer Einheitlichkeit darauf verständigt, dass das 9-Euro-Ticket ausschließlich auf bundesdeutschem Staatsgebiet gilt".
Daraus macht der Autor Benjamin Stroka dann, dass die Fahrt nach Salzburg und Kufstein mit der BRB nicht möglich wäre.
Es könnte sein, dass ein AVV-Sprecher und /oder der Autor der Meldung ggf. nicht über das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen vom 28.10.1957 informiert sind.
Darin sind im Artikel 3 u.a. Kufstein und Salzburg Hbf als Gemeinschaftsbahnhöfe definiert.
Im Artikel 15 ist festgehalten:

(1) Die Beförderung von Personen [...] zwischen einem Gemeinschaftsbahnhof und einem Bestimmungs- oder Abgangs[...]bahnhof des Nachbarstaates ist keine internationale Beförderung[...].
(2) Fur Beförderungen, die nach Absatz 1 nicht internationale Befôrderungen sind, gelten vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 16 das Beförderungsrecht und die Tarife der anschluBnehmenden Verwaltung.
(3) Der Tarifschnitt liegt bei Gemeinschaftsbahnhôfen in der Mitte des Empfangsgebäudes. Die Tarife dürfen nicht ungünstiger sein als im Staate der anschluBnehmenden Verwaltung. Soweit eine Tarifgenehmigung erforderlich ist, bleibt sie dem Staate dieser Verwaltung vorbehalten.

Als "Anschlußnehmende Verwaltung" ist in Artikel 2, Buchstabe d) die "Eisenbahnverwaltung des Nachbarstaates" definiert, hier mithin die der Bundesrepublik Deutschland.

Ich wage aufgrund der vorstehenden Ausführungen die These, dass ein Ausschluss der Anschlussgrenzstrecken zwischen der Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland und den Gemeinschaftsbahnhöfen Salzburg Hbf und Kufstein vom Geltungsbereich des geplanten 9-Euro-Tickets einen Verstoß gegen dieses Abkommen darstellen würde.


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