Unfug? Allerorten. (Allgemeines Forum)

Ösi, Montag, 30.05.2022, 09:25 (vor 1382 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Ösi, Montag, 30.05.2022, 09:25

Warum man einen erheblich ermäßigten Fahrschein nicht wenigstens als solchen benennt, ist dann in einem Eisenbahnforum aber hoffentlich trotzdem noch diskutierbar.

Weil es gesetzlich nicht zulässig ist:

Darüber hinaus kann das Eisenbahnverkehrsunternehmen in den Beförderungsbedingungen von § 8 Absatz 1 Nummer 1 abweichen, wenn nach dem vorgesehenen Tarif für den Fahrausweis ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt zu zahlen ist. Erheblich ermäßigte Beförderungsentgelte sind solche, die im Tarif ausdrücklich so benannt sind und eine Ersparnis gegenüber dem gewöhnlichen Fahrpreis von mehr als 50 Prozent gewähren. Mehrtages-Zeitkarten, insbesondere Wochen-, Monats- und Jahreskarten, gelten nicht als ermäßigte Beförderungsentgelte im Sinne von Satz 3.

§ 2 EVO

Das 9-Euro-Ticket ist eine Monatskarte.


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