Busanschlüsse haben keine Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

Nordy, Dienstag, 24.05.2022, 09:56 (vor 1387 Tagen) @ ICE920

Ich hatte jetzt den Fall im Sinn, dass eine S-Bahn spätabends Verspätung hat und der letzte Anschlussbus des Tages vom S-Bahn-Bahnhof im Aussenbereich in die umliegenden Gemeinden verpasst wird.

Der Entschädigungsanspruch gilt ausschließlich für Eisenbahnverkehrsleistungen (von der S-Bahn bis zum ICE, jedoch nicht bei U-Bahn oder Busanschlüssen). Für die Berechnung der Entschädigung zählt der Start- und Zielbahnhof des Tickets, jedoch nicht zu einer Bushaltestelle!.


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