die Bahn zeichnet nicht verantwortlich für Rampe/Aufzug. (Allgemeines Forum)

Henrik, Mittwoch, 09.09.2020, 17:59 (vor 1286 Tagen) @ frank_le

Wieso haben Obdachlose kein Geld?
Warum ist jemand Obdachlos?
Da greift auch die Grundsicherung.

ganz offensichtlich greift da eben nicht die Grundsicherung.
Wo sollte das Geld denn hin überwiesen werden? Wohin sollte der Bescheid geschickt werden?
Das entsprechende Amt, das Sozialamt würde einen entsprechenden Erstantrag eh erstmal ablehnen und zwar zurecht, leider Gottes, und auf andere Ämter verwiesen (Arbeitsamt, JobCenter etc.).
Und wie sollte der Obdachlose einen entsprechenden Antrag ausfüllen, wenn er ihn nicht einmal lesen kann, geschweige denn selbst schreiben,
wie sollte er Zugang zu derlei Ämtern finden können, wenn ihn seine Behinderungen daran hindern?
..und Hilfe nicht vorhanden ist, gar verweigert wird. Dazu sind wir uns doch zu stolz.
Wir geilen Leute kriegen es nur gebacken, über die absolut Schwächsten und Behinderten unserer Gesellschaft herzuziehen und ihnen auch noch vorzuwerfen, sie würden die Rampen vollpinkeln und seien einfach nur zu faul zum Arbeiten oder zum Amt zu gehen.

Dass Rampen meist besser sind, ist wohl unstrittig. Sie können nicht "Außer Betrieb" gehen, es können viele Kunden in kurzer Zeit den Weg nutzen und die Reinigung ist einfacher.

Reinigung ist beim Aufzug einfacher als bei einer Rampe.
Rampen können ebenso "Außer Betrieb" gehen. Kommt ebenso sehr selten vor - kommt aber vor. In der Regel ist dann die Treppe als Zugang zum Bahnsteig verfügbar.

Bei Neugestaltung, Umbau.. Neubau, erst recht auf der grünen Wiese ist die Rampe die erste Wahl, ja.

Die Kosten im Betrieb sind ebenfalls deutlich geringer. Da die DB aber die Stationskosten erstattet bekommt (und prozentual Gewinn abziehen darf) wird immer die teuerste Bauweise gewählt.

So einfach ist das.

Deiner Logik ist da aber nicht zu folgen.
Deiner These nach spielen die Kosten keine Rolle, da die DB sie ja eh erstattet bekäme.
Also müsste danach ja eben nicht immer die teuerste Bauweise gewählt werden, sondern die beste.
Und die beste wäre ja Deiner Ansicht nach die Rampen.

So einfach ist das.

Zur Klarstellung:

Die Investitionskosten des stufenfreien Zugangs (Rampe/Aufzug/..) stellt nicht die DB bzw. nur zu einem sehr geringen Anteil (etwa 10% in den vergangenen zehn Jahren).
Investitionen des Bundes werden bei der DB nicht bilanziert, die DB hat hierauf keinen Anspruch auf Gewinn. Sie darf schlichtweg keinen Gewinn darauf erzielen. Das wird strikt kontrolliert.
Mit den Trassenerlösen bzw. Stationskosten wird der laufende Aufwand finanziert, die Instandhaltung. Auch diese wird streng kontrolliert und ggf. hart sanktioniert.

Die Art der Ausgestaltung des Zugangs zu den Bahnsteigen entscheidet letztendlich selten die DB selbst.
Das geschieht in Abstimmung mit dem Bund, der Länder, als auch vor allem mit den Kommunen direkt vor Ort.
Aktuell ist das sehr schön mit zu verfolgen im Rahmen der Planung der FBQ-Anbindung.

Bei meiner S-Bahn Station ist der Aufzug im Jahresschnitt 1 Monat defekt. Das stört bei der Bahn leider niemand - das Stationsentgelt kommt auch so ...

;))

jede einzelne Störung stört jeden einzelnen Verantwortlichen bei der DB.
das Stationsentgelt kommt eben nicht auch so, s.o.
klingt aber eh etwas.. recht.. emotional getrieben geschrieben,
die Verfügbarkeit der Aufzüge liegt aktuell bei 98,2%.


vgl. auch:

Bundesverkehrsminister Scheuer und Deutsche Bahn starten Sofortprogramm für attraktive Bahnhöfe
https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Bundesverkehrsm...

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2020/041-scheuer-sofortprogramm-ba...

Stationsoffensive der Deutschen Bahn
Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort - 03.07.2020 (hib 713/2020)

https://www.bundestag.de/presse/hib/704334-704334


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