OT: Konsequenzen bei Verstoß gegen die Maskenpflicht (Sammelthreads)

michael_seelze, Montag, 20.06.2022, 00:04 (vor 669 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von michael_seelze, Montag, 20.06.2022, 00:07

Mittlerweile genieße ich nämlich die Durchsagen des Zugbegleitpersonals zur Maskentragepflicht. Denn die analysiere ich mittlerweile in Hinblick auf Persönlichkeit und Charakter des Durchsagers. Ob diktatorisch streng, krass belehrend, gelangweilt egal usw usw - höchst spannend! Anschließend beobachte ich sie bei der Ticketkontrolle. Und checke, ob Verhalten, Gebaren und Interaktion zur Art der Durchsage passen. Meistens ist es so ...

Nur eines sind sie allesamt: Maulhelden! Denn ich habe noch keinen einzigen Fall erlebt, wo dem Masketragenignorieren tatsächlich mal Konsequenzen folgten.

Es gibt auch diese Fälle. Gleich nach dem Einstieg wurde ein Fahrgast ohne Maske energisch des Zuges verwiesen. Brachte zwar zwei Minuten Verspätung ein, da die Dame recht renitent war, aber sei es drum. Zudem hatte sich zu ihr offenbar noch nicht herumgesprochen, dass im Fernverkehrszug kein Fahrscheinverkauf mehr stattfindet. Jedenfalls wedelte sie gestikulierend auf dem Bahnsteig mit einem 50-Euro-Schein.

OT: Neulich erlebte ich einen Busfahrer, der dem Fahrgast, der den Bus mit medizinischer Maske betrat, sogleich mitteilte, dass zur Mitfahrt eine FFP2-Maske erforderlich sei. Die Maske verkaufte er dann zu 2€ pro Stück gleich zusammen mit der Fahrkarte. Das könnten die EVU ja auch machen...wobei: Wer verwaltet dann die Einnahmen, wenn schon keine Fahrkarten mehr verkauft werden?


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