Es kommt auf die Definition an! (Sammelthreads)

GUM, Dienstag, 03.05.2022, 13:39 (vor 1314 Tagen) @ Aphex Twin
bearbeitet von GUM, Dienstag, 03.05.2022, 13:43

Hallo Aphex Twin,

nur mal ein kurzer Hinweis auf die Definition des amerikanischen CDC zum Thema Impfdurchbruch und dann auch Impfschäden:


Dort steht zur US-Vorgehensweise
"vaccine breakthrough infection is defined as the detection of SARS-CoV-2 RNA or antigen in a respiratory specimen collected from a person ≥14 days after they have completed all recommended doses of a U.S. Food and Drug Administration (FDA)-authorized COVID-19 vaccine."

Alle Folgeschäden der Erkrankung, im Neusprech Long-Covid genannt, werden in vielen Fällen dem Status "ungeimpft" zugeschrieben.

Wenn bei der 1. oder 2. Produktnutzung etwas passiert und die zweite noch nicht 14 Tage her ist oder vier Produktnutzungen (Packungen Lebendviren) vorgeschrieben sind und die App nur 2 registriert hat etc.. .

Ein Eisenbahnforum kann die exakte Einordnung nicht leisten. Aber alleine diese willkürliche Definition der Fristigkeit zeigt schon, dass es keine neutralen Zahlen gibt.

Die normalen Mechanismen einer (Medizin-) Produkthaftung werden hier per Definition außer Kraft gesetzt.

Die gemeldeten Zahlen der Folgeschäden durch Produktnutzung
fallen also geringer aus als bei der klassischen, neutralen Vorgehensweise.

Mehr wird dem Bericht des Patientenbeauftragten des Bundestags irgendwann im Jahr 2031 zu entnehmen sein.

Liebe Grüße

GUM

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