Die Verordnung Thüringens gibt das nicht her… (Sammelthreads)

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Montag, 02.05.2022, 11:23 (vor 717 Tagen) @ 611 040
bearbeitet von J-C, Montag, 02.05.2022, 11:26

Thüringer Infektionsschutzverordnung

Laut §6, Abs. 4 der geltenden Infektionsschutzverordnung des Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Freistaats Thüringen, welche am 28. Mai laut derselbigen ausläuft, ist eine „qualifizierte Gesichtsmaske“, das wären MNS oder FFP2-Masken nach wie vor in Fahrzeugen des Öffentlichen Verkehrs zu tragen. Das gilt freilich nicht bei Fahrpersonal ohne Kundenkontakt.

Da ich nicht besonders belesen in der Materie bin, lasse ich mich jedoch gerne eines anderen belehren. Aber Verordnungen haben ja zunächst eine wesentliche Rechtskraft und meines Wissens nach gibt es noch keine Möglichkeit für die Bundesländer, eigenmächtig die Maskenpflicht im Öffentlichen Verkehr auszusetzen.

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Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
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(Bildquelle: ČD)


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