Gründe (Allgemeines Forum)

gnampf, Dienstag, 13.02.2024, 13:06 (vor 265 Tagen) @ Sanformatiker

Vertragspartner ist die Person, die das Ticket kauft und diese wäre im Zweifel auch im Missbrauchsfall haftbar, könnte man zumindest auf diesem Weg regeln. Interessant wäre diese Möglichkeit in erster Linie ja tatsächlich auch für (Super) Sparpreise, hier gibt es eine Zugbindung. Vom FGR-Fall abgesehen müssten alle im gleichen Zug sein und könnten direkt zur Rede gestellt werden. Ein Flexticket kann man ja zur Not noch einen Tag vorher kostenfrei stornieren. Selbst ab dem 1. Geltungstag wäre es immerhin kein Totalverlust.

Jein. Der Ticketkaeufer ist zwar Vertragspartner der DB. Bei einer illegalen Nutzung des Tickets ist jedoch der Reisende eigenstaendiger Vertragspartner der DB. Ob man hier die Haftung auf den Ticketkaeufer abwaelzen kann ist fraglich, ein Ticket hat ja einen anderen Schutzwert als Zugangsdaten, nirgends ist es verboten ein Ticket vorzuzeigen, im normalen Abfall zu entsorgen, etc.

Flexticket kurzfristig stornieren und vor allem neu besorgen klappt auch nicht immer. Wenn ploetzlich der Kollege den Termin uebernehmen muss ist ggf. keine Zeit mehr damit die zustaendige Abteilung bzw. das externe Reisebuero erst neue Tickets bucht. Andererseits duerfte sich das Problem im Geschaeftskundenbereich jetzt eh schon stellen, denn die meisten Tickets dort duerften personalisierte Online-Tickets sein. Kann also eigentlich nur besser werden.


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