Gründe (Allgemeines Forum)

gnampf, Montag, 12.02.2024, 18:43 (vor 214 Tagen) @ sflori

Für beide Punkte gibts rechtliche Gründe.

Sehe ich anders...


Bei 1.) hat man vom (nun alleine reisenden) Mitfahrer keinerlei Daten, auf die man bei Missbrauch zugreifen könnte. Und es würde die Freiheit der Wahl des Mitreisenden abschaffen. Was wäre, wenn gleichzeitig der eigentlich Buchende das Ticket ebenfalls nutzt auf einer anderen Route?

Der Ticketkäufe begeht ja auch keine Straftat damit, er verstößt vermutlicht nichtmals gegen den Vertrag zwischen ihm und der DB. Das macht derjengie, der unberechtigt mit dem Ticket fährt, ganz egal welcher Name auf dem Ticket steht. Und von dem hat man ja die Personalien, denn der sitzt ja im Zug. Rückt er die nicht freiwillig raus, dann gibts dafür die Bundespolizei.

Bei 2.) kauft der Schwarzhändler die Sparpreise auf und vertickt sie mit Namensänderung (und Aufschlag) weiter an den echten Kunden. Frankfurt-Berlin im ICE kostet für morgen 110 €, für Juni 20 €. Das wird sofort missbraucht...

Und rechtlich ist da jetzt was nicht erlaubt? Hat der "Schwarzhändler" das also bis letztes Jahr dann die ganze Zeit mit Automaten/Schaltertickets so gemacht? Eher nicht, da die Gefahr auf den Tickets sitzen zu bleiben viel zu groß ist, denn man kann einen Zug nunmal nicht ausverkaufen, da man keinen Sitzplatz kauft, nichtmals einen Stehplatz. Die DB würde sich drüber freuen, höhere Einnahmen, schon dank der ganzen nicht stornierbaren TIckets die der "Schwarzhändler" dann nicht los geworden ist.


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