Ermessensspielraum desZugbegleites ? (Allgemeines Forum)

arno50, Montag, 12.02.2024, 07:00 (vor 217 Tagen) @ ICE-Fahrt2810
bearbeitet von arno50, Montag, 12.02.2024, 07:01

Natürlich, wenn es um existentielle Probleme geht (Lebensgefahr,Krankheit etc) muss man schon mal die Regeln ignorieren. Aber wenn es ganz feste Vertragsbedingungen gibt, darf ein Zub davon abweichen, wenn es um Geldsummen geht (die ja bekanntlich individuell unterschiedlich schmerzhaft sind)? Natürlich hat ein Zub Möglichkeiten zu manipulieren, indem er bewusst auf Kontrollen verzichtet. Aber wenn ein konkreter Tatbestand nach festen Regeln vorliegt, diese zu ignorieren halte ich für mutig. Es stellt sich tatsächlich mir die Frage, ob in der Dienstbeschreibung des Zugpersonals da so ein Ermächtigungsspielraum vorliegt. Natürlich habe ich auch schon mal mit einem Zub diskutiert, weil ich die FGR anders sah und übrigens nachträglich indem mein Fahrpreis erstattet wurde Recht bekam, aber da wollte ich eben die Regel einhalten, nicht aufheben.


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