Tonfall/Duktus und so sprechen gegen jegliche Kulanz! (Allgemeines Forum)

tommie, Sonntag, 11.02.2024, 21:33 (vor 218 Tagen) @ TRAXXP160DE

Trotzdem muss es ja eine Rückfallebene geben, falls ein Reisender kurzfristig ausfällt.

Die Vorsorge für den Fall lautet "separate Tickets kaufen".

Frage an die Juristen: Dürfen Online-Tickets schlechtere, den Kunden benachteiligende AGB´s haben?


Es gibt keine Verpflichtung, überhaupt Online-Tickets zu haben. Man kann auch - wie in den 80ern - den Fahrschein brav vorher am Bahnhofsschalter kaufen (also extra vorher hinfahren).

Da ist auch mehr oder minder garantiert, dass das Ticket nur einmal existiert - verliert man den physischen Fahrschein, ist er weg.

Das Online-Ticket kann ich einmal ausdrucken, zweimal ausdrucken, 10x ausdrucken - oder auch direkt am Bildschirm zeigen. Die Bahn hat also ein Interesse daran, die Simultannutzung durch mehrere Personen zu unterbinden: das macht sie, indem sie das Ticket an einen einmaligen Token bindet: frühre konnte das die Kreditkarte, die Bahncard oder der Ausweis des Hauptreisenden sein, heute ist es quasi der Reisende selbst, der sich entsprechend ausweisen muss.

Was sind die Alternativen? Erlaubt man einer beliebigen anderen Person, mit dem Ticket zu fahren, öffnet man dem Graumarkt Tür und Tor: Supersparprese wären quasi bereits 10 Minuten nach Aufschaltung ausverkauft, weil "Max Mustermann" an den beliebtesten Tagen mit Begleitung kreuz und quer durch die Republik reist - aber leider, leider dann am fraglichen Reisetag stets verhindert ist.

Alternativ könnte man natürlich auch alle Reisenden auf dem Ticket eintragen: dann jammern aber die nächsten, weil man nun nicht die Schwester mitnehmen kann, nur weil der Bruder plötzlich im Krankenhaus liegt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum