Ermessensspielraum desZugbegleites ? (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 12.02.2024, 08:33 (vor 243 Tagen) @ arno50

Aber wenn ein konkreter Tatbestand nach festen Regeln vorliegt, diese zu ignorieren halte ich für mutig. Es stellt sich tatsächlich mir die Frage, ob in der Dienstbeschreibung des Zugpersonals da so ein Ermächtigungsspielraum vorliegt.

Nein. Dafür gibt’s die Einspruchstelle.

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Weg mit dem 4744!


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