Gründe (Allgemeines Forum)

Sanformatiker, Montag, 12.02.2024, 20:46 (vor 214 Tagen) @ sflori

Bei 1.) hat man vom (nun alleine reisenden) Mitfahrer keinerlei Daten, auf die man bei Missbrauch zugreifen könnte. Und es würde die Freiheit der Wahl des Mitreisenden abschaffen. Was wäre, wenn gleichzeitig der eigentlich Buchende das Ticket ebenfalls nutzt auf einer anderen Route?

Vertragspartner ist die Person, die das Ticket kauft und diese wäre im Zweifel auch im Missbrauchsfall haftbar, könnte man zumindest auf diesem Weg regeln. Interessant wäre diese Möglichkeit in erster Linie ja tatsächlich auch für (Super) Sparpreise, hier gibt es eine Zugbindung. Vom FGR-Fall abgesehen müssten alle im gleichen Zug sein und könnten direkt zur Rede gestellt werden. Ein Flexticket kann man ja zur Not noch einen Tag vorher kostenfrei stornieren. Selbst ab dem 1. Geltungstag wäre es immerhin kein Totalverlust.


Bei 2.) kauft der Schwarzhändler die Sparpreise auf und vertickt sie mit Namensänderung (und Aufschlag) weiter an den echten Kunden. Frankfurt-Berlin im ICE kostet für morgen 110 €, für Juni 20 €. Das wird sofort missbraucht...

Hätte man ja bis vor Kurzem am Automaten genau so machen können bzw. auch am Schalter und es war offensichtlich kein großes Problem. Und auch hier hätte man relativ schnell ein paar Logins, die dies besonders oft nutzen bzw. bei jedem Ticket nutzen und könnte hier reagieren.

Rechtlich halte ich beides für möglich, die Namensänderungsmöglichkeit bietet natürlich wirklich Potenzial für Missbrauch - aber das hatten die gar nicht personalisierten Tickets vom Schalter und Automaten auch.


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