Deswegen Automatentickets von Vorteil! (Allgemeines Forum)

Sanformatiker, Montag, 12.02.2024, 21:02 (vor 214 Tagen) @ gnampf

3.) Gedrucktes Ticket müsste einfach bei der 2. Kontrolle einfach 1 Zangenabdruck aufweisen. (Bei der 3. dann 2, 4. dann 3 und so weiter) Das Handyticket könnte dann einen angepassten Code zum Scannen haben, der einen gerätespezifischen Code enthält, der so erst in der Navigator-App generiert wird, wenn man das Ticket läd. Mit dem ersten Scan wird die Buchung dann an dieses Endgerät gebunden und alle zur gleichen Buchung gedruckten Tickets oder Handytickets auf anderen Geräten würden eben als ungültig markiert. Auch ein Scan des gedruckten Tickets würde natürlich alle Handytickets ungültig werden lassen. Die Geräte mit denen die Codes gescannt werden müssten dafür natürlich Online sein, um gegen ungültige Codes prüfen zu können bzw. sehr regelmäßige Datenupdates.


Das scheitert an der Kontrolldichte. Woher wüsste man bei einem ausgedruckten, nicht gescannten Ticket, ob das jetzt die 1. oder 100. Kontrolle ist. Manchmal hast du im gleichen Zug mehrere Kontrollen, manchmal in zig Zügen nacheinander gar keine.

Ticket wird bei Kontrolle gescannt, Kontrollgerät zeigt an bisher kein Scan, Zähler in der Datenbank geht um 1 hoch, Ausdruck wird gezangt. Bei der 2. Kontrolle zeigt das Gerät, wurde bereits einmal geprüft, ein Zangenabdruck ist da, passt, Zähler in der Datenbank geht noch einen hoch. Beim zweiten Ausdruck würde aber der Zangenabdruck fehlen, obwohl der Code ja schon vom ersten Ausdruck als gescannt hinterlegt ist. -> Da passt was nicht.

Dass die Prüfung gespeichert wird, ist ja im Prinzip heute schon so. So habe ich die Erfahrung gemacht, dass nach einem Umstieg selten bis gar nicht meine BahnCard verlangt wird, das Servicecenter Fahrgastrechte kann ja auch sehen, in welchen Zügen das Ticket wann geprüft wurde.

Bei einer Regiobimmel sollte es völlig reichen Alarm zu schlagen wenn das Ticket 2 Mal im gleichen Zug bei einem Kontrollgang auftaucht, oder in verschiedenen Zügen ohne plausible Erklärung oder gar mit Widersprüchen. Und beim FV könnte man, Blaschi wirds lieben, einfach eine Reservierung dazu packen, und das Ticket gilt ausschließlich auf diesem Platz. Alterantiv Pflicht zum Checkin, oder der Checkin erfolgt durch den Zugbegleiter, mit dem Hinweis das umsetzen nicht mehr geht ohne Zustimmung.

Auch möglich...

Mit der heutigen Technik ließe sich also Mehrfachnutzung schon gut unterbinden, ohne die Übertragbarkeit von Tickets einschränken zu müssen. Vermutlich hat nur bei den verwendeten Standards diese Möglichkeiten nicht vorgesehen und es wäre denn ggf. eine DB-Insellösung, da ja Online-Tickets in der Regel auch bei NE-Bahnen und ausländischen Bahnen lesbar sind.


Oder es liegt einfach daran, dass man eben durch die fehlende Übertragbarkeit den ein oder anderen Euro zusätzlich einnehmen kann, aber wohl kaum einer vom Ticketkauf absieht nur weil das Ticket nicht übertragbar ist... sieht man ja bei unserem Wackelzugfan, der sich dann doch zum Onlineticket hat drängen lassen, statt zum übertragbaren Flexpreis zu greifen. War ihm also kein Geld wert.

Wenn es tatsächlich so gewollt ist, macht es ja sogar Sinn den Verkauf am Automaten einzustellen und auch am Schalter praktisch nur noch Online-Tickets zu verkaufen. Aber: Auch der Flexpreis ist als Online-Ticket personengebunden.


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