Unter 18 kein gültiger Vertrag/Warum keine Namensänderung (Allgemeines Forum)

totga, Sonntag, 11.02.2024, 23:55 (vor 241 Tagen) @ Der Blaschke
bearbeitet von totga, Sonntag, 11.02.2024, 23:57

Und wenn die Tochter nicht schon 18 wäre, müßte man auch mal das Jugendamt einschalten.

Wenn sie noch nicht 18 wäre, könnten die Eltern einfach sagen, dass sie mit der Fahrt (insbesondere ohne gültige Fahrkarte) nicht einverstanden waren, damit wäre dann kein gültiger Vertrag zustande gekommen und die Bahn hätte keinen Anspruch auf Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts.
Wurde sogar schon im städtischen Nahverkehr bei den 60€ von Gerichten so entschieden.
Bei Über-14-jährigen muss man halt wegen einer eventuellen strafrechtlich relevanten Beförderungserschleichung aufpassen, aber in so einem Fall würde kein Gericht die Absicht das Entgelt nicht zu entrichten erkennen.

Davon abgesehen, ich denke schon lange, dass es ein Unding ist, dass Sparpreise als Onlineticket gar nicht umgebucht werden können.
Es wäre doch einfach möglich, dass man (eventuell gegen eine geringe Gebühr von vielleicht 1-3€) den Namen ändern kann, woraufhin dann das alte Ticket ungültig wird (was ja bei Stornierungen auch geht) und ein neues auf den neuen Namen ausgestellt wird.
Eigentlich müsste man doch auch schon lange soweit sein, dass alternativ zum personalisierten Onlineticket, dass beliebig oft ausgedruckt und aufgerufen werden kann, ein übertragbares Ticket, welches dann nur auf einem Endgerät, auf dem es aktiviert wurde, in der App angezeigt werden kann.


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