Tonfall/Duktus und so sprechen gegen jegliche Kulanz! (Allgemeines Forum)

TRAXXP160DE, HBIK, Sonntag, 11.02.2024, 21:16 (vor 442 Tagen) @ Der Blaschke

Mal ganz ernsthaft:

- Ja, die auf der Fahrkarte genannte Person sollte schon im Zug sitzen. Ist halt so bei Online-Ticket

Trotzdem muss es ja eine Rückfallebene geben, falls ein Reisender kurzfristig ausfällt.

Nehmen wir mal an, ein Ehepaar bucht eine Reise zu einer Familienfeier bei den Kindern. Vor Ort bei den Kindern, fällt der Online-Fahrkarteninhaber aus (Krankenhaus), die Frau hat am Montag wieder Termine, möchte alleine nach Hause, dafür die Fahrkarte nutzen. Lösung?

Kein Reisezentrum weit und breit. Online und offline Vertrieb getrennt, neue Fahrkarte kaufen wäre möglich, Preis?, alte Fahrkarte wird nicht erstattet. Da möchte man doch wenigstens seine Fahrkarte zu 75% abgefahren haben ... Kleiner Gedankenanstoss: Wie wäre das bei einem Papierticket für zwei Personen. Frage an die Juristen: Dürfen Online-Tickets schlechtere, den Kunden benachteiligende AGB´s haben?

Das Ganze ist ziemlich kundenunfreundlich und grenzt an Abzocke. Ja, kann man in den AGB`s alles so regeln. Kleiner Gedankenanstoss: Früher war auch gesetzlich geregelt, dass Frauen nich wählen dürfen, Autofahren o.ä.

Nur weil es hier die Bahn ist und hier ein Bahnforum, ist das natürlich alles richtig ... Sorry, manchmal muss ich mich als Unternehmen auch mal fragen, wie wirke ich auf meine Kunden.

Grüsse

Heiko


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