Verbote wegen Corona / Kulanzregel nicht nachvollziehbar (Sammelthreads)

Arminius, Dienstag, 28.04.2020, 09:18 (vor 2050 Tagen) @ WbuIV

nach dem 3. falsch ist (der Bund kann keine Großveranstaltungen verbieten, die Kompetenz liegt lt IfSG allein bei den Ländern):

3 x falsch. Der Bund kann für keinen der drei Punkte etwas.

Das ist für mich Haarspalterei: die Maßnahmen werden zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Und die meisten Veranstaltungen werden dann ja sogar auf kommunaler Ebene abgesagt.

Uns selbst wenn. Warum sollte die Bahn dafür haften müssen? Den sogenannten Motivirrtum hat die Bahn nicht zu vertreten, sie bietet ihre Leistung ja an. In Jura-Vorlesungen kommt als Beispiel immer der Juwelier, der nichts dafür kann wenn die Braut abspringt und der Bräutigam auf den Ringen sitzenbleibt.

Alle Flexibiliserung von Fahrkarten und Kompensationsleistung sind 100% Kulanz. Ich schimpf ja gern und viel über die Unzuverlässigkeit und die fehlende Kundenorientierung der Bahn, aber für alles ist sie nun wirklich nicht haftbar.

Natürlich handelt es sich bei den Fahrpreiserstattungen um Kulanzleistungen. Ich habe "nur" geschrieben, dass die angebotenen Kulanzleistungen vor dem Hintergrund, dass die Bahn dem Staat gehört, für mich nicht nachvollziehbar sind.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum