Verbote wegen Corona / Kulanzregel nicht nachvollziehbar (Sammelthreads)

WbuIV, Dienstag, 28.04.2020, 08:32 (vor 2049 Tagen) @ Arminius
bearbeitet von WbuIV, Dienstag, 28.04.2020, 08:32

nach dem 3. falsch ist (der Bund kann keine Großveranstaltungen verbieten, die Kompetenz liegt lt IfSG allein bei den Ländern):

3 x falsch. Der Bund kann für keinen der drei Punkte etwas.


Uns selbst wenn. Warum sollte die Bahn dafür haften müssen? Den sogenannten Motivirrtum hat die Bahn nicht zu vertreten, sie bietet ihre Leistung ja an. In Jura-Vorlesungen kommt als Beispiel immer der Juwelier, der nichts dafür kann wenn die Braut abspringt und der Bräutigam auf den Ringen sitzenbleibt.

Alle Flexibiliserung von Fahrkarten und Kompensationsleistung sind 100% Kulanz. Ich schimpf ja gern und viel über die Unzuverlässigkeit und die fehlende Kundenorientierung der Bahn, aber für alles ist sie nun wirklich nicht haftbar.


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