Internationaler Verkehr über Schirnding wieder aufgenommen? (Sammelthreads)

Alexander, Freitag, 17.04.2020, 06:54 (vor 2060 Tagen) @ GibmirZucker

Hallo,

da es ja wahrscheinlich eine berufliche Fahrt ist kannst du (sofern nicht selbstständig) ja deinen Arbeitgeber fragen ob er dir eine Alternative Beförderungsmöglichkeit zur Verfügung stellt.

Falls in deinem Familienkreis jemand verstorben ist, würde ich schauen das du einen Mietwagen bekommst, um rechtzeitig zum traurigen Anlass in Saarbrücken bist.

Ich denke die Punkte b, c, d, e, g und h aus der Bayerischen Allgemeinverfügung treffen wahrscheinlich nicht auf deinen Reiseanlass zu.
Alle anderen Reisen sind in Bayern nicht zugelassen und können entsprechend geahndet werden.

Achso, da es die gekaufte Verbindung nicht mehr gibt, muss dir der Verkäufer selbstverständlich den komplett gezahlten Reisepreis erstatten.

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)


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