Stopp Stopp, rauswerfen kann die Bahn niemanden (Sammelthreads)

Hansjörg, Montag, 27.04.2020, 22:08 (vor 2050 Tagen) @ gnampf

Die Bahn kann dich immer rauswerfen, den Anweisungen des Personals ist erstmal Folge zu leisten, ansonsten kommt eben die Bundespolizei. Und erstrecht im FV wo keine Beförderungspflicht existiert. Ich möchte auch bezweifeln das es dazu in Sachen Maskenpflicht schon irgendwelche Urteile gibt die der Bahn das untersagen würden... wie auch, wo es noch gar keine Maskenpflicht im FV gibt?

Es existiert eine Maskenpflicht im FV auf dem Gebiet des Bundeslandes Niedersachsen.

Und selbst wenn es rechtlich nicht gedeckt wäre würdest du nicht den Rauswurf verhindern, sondern könntest nur im Nachgang Fahrtkosten erstattet und ggf. Schadensersatz bekommen.

Nein, die Maskenpflicht ist nicht durch das Hausrecht abgesichert, somit kann der ZUB nichts machen.

Wenn du natürlich meinst das der ZUB dich nicht körperlich anfassen und mit Gewalt raus befördern darf: das hat auch niemand behauptet. Aber auch die Forderung den Zug zu verlassen ist ein Rauswurf.

Es geht doch gar nicht ums körperlich anfassen, wer sollte das in Zeiten von Corna freiwillig machen? Es geht rein darum das die Bahn nichts machen kann außer hoffen man setzt ein Maske auf. Sollte dies im Einzelfall nicht passieren kann die Bundespolizei oder das im nächsten Bahnhof Ordnungsamt gerufen werden. Dies sind die einzigen Organe die hier einwirken können.


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