Stopp Stopp, rauswerfen kann die Bahn niemanden (Sammelthreads)

gnampf, Montag, 27.04.2020, 22:04 (vor 2050 Tagen) @ Hansjörg

Stopp Stopp. Rauswerfen kann die Bahn mich nicht, Hausrecht gilt nicht in diesem Fall. Das wurde schon mehrfach bestätigt. Sie können die Polizei oder das Ordnungsamt rufen, aber rauswerfen ist nicht drin.

Die Bahn kann dich immer rauswerfen, den Anweisungen des Personals ist erstmal Folge zu leisten, ansonsten kommt eben die Bundespolizei. Und erstrecht im FV wo keine Beförderungspflicht existiert. Ich möchte auch bezweifeln das es dazu in Sachen Maskenpflicht schon irgendwelche Urteile gibt die der Bahn das untersagen würden... wie auch, wo es noch gar keine Maskenpflicht im FV gibt?
Und selbst wenn es rechtlich nicht gedeckt wäre würdest du nicht den Rauswurf verhindern, sondern könntest nur im Nachgang Fahrtkosten erstattet und ggf. Schadensersatz bekommen.

Wenn du natürlich meinst das der ZUB dich nicht körperlich anfassen und mit Gewalt raus befördern darf: das hat auch niemand behauptet. Aber auch die Forderung den Zug zu verlassen ist ein Rauswurf.


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