Kulanzregelung für BC 50 oder BC 25 (Sammelthreads)

Nordy, Donnerstag, 16.04.2020, 18:43 (vor 2060 Tagen) @ Administrator

nun kann man bei Nichtnutzung seiner BC 50 oder BC 25 einen Gutschein beantragen.

siehe hier: https://www.bahn.de/p/view/home/info/bahncard-kulanz.shtml

Auszug:
Grundsätzlich ist Ihre BahnCard über die gesamte Laufzeit nutzbar und rechnet sich oft schon nach wenigen Fahrten. Nichtsdestotrotz ist uns bewusst, dass das Reisen für viele derzeit nicht bzw. nur eingeschränkt möglich ist. Als Ausgleich bieten wir allen betroffenen Kunden mit einer BahnCard 25 oder BahnCard 50 einen Reisegutschein an.

Voraussetzung ist eine aktuell gültige BahnCard und bei Neukunden zusätzlich ein Kauf der BahnCard bis einschließlich 13. März 2020. Der Gutscheinwert orientiert sich dabei an der Art Ihrer BahnCard und liegt zwischen 10 und 50 Euro.

Unsere BahnCard 100 Kunden bitten wir, sich wie gewohnt an den BahnComfort Service zu wenden.


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