Maximale Achslasten für Neigezüge. (Allgemeines Forum)

SPFVG, Freitag, 04.05.2018, 00:07 (vor 2204 Tagen) @ Twindexx

Der TGV mit den maximal zulässigen 17 t Achslast benötigt so auf 400 m Zugslänge gleich vier «Loks». Als Fahrzeug für planmässige Geschwindigkeiten von 320 km/h werden da aber auch ganz andere Massstäbe angesetzt. Üblicherweise will man als Bahnbetreiber lokbespannte Züge mit nur einer Lok, maximal zwei Loks, bespannen. Das geht nur, wenn man den Spielraum von 21 bis 22.5 t Achslast bei Lokomotiven auch ausnutzt. Solche Achslasten verhindern das Fahren mit Geschwindigkeiten schneller als für konventionelle Reisezüge.

Naja, wieso will man aber die Anzahl der "Loks" begrenzen"? Simple Antwort: Weil man die Kosten minimieren will. Jede Lok verursacht Kosten und bietet dabei keine Einnahmen in Form von Sitzplätzen.

Kosten gibts beim Triebzug aber eben auch. Ein TGV mag auf 400m in 2 Halbzügen 4 Loks haben, aber wie viele angetriebene Achsen, Motoren, Transformatoren und Umrichter hat ein Pendolino auf 400m? Das sind ne ganze Menge, im Vergleich sind 4 Loks auch nicht mehr all zu teuer.

Beim neuen TGV senkt man den Nachteil der Triebköpfe durch eine Längenreduktion.

Theoretisch könnte man mit diesen "Loks" auch einen NT-Zug auf die Beine stellen, schließlich müssen die Triebköpfe schon aufgrund der HGV-Zulassung das 17t Limit einhalten. Ein paar Kilogramm hier und dort könnte man sicherlich noch einsparen, wenn man wollte, d.h. wenn es jemand bezahlen würde.

Positiver Nebeneffekt: Man würde sich auch die eher komplizierten Antriebskonstruktions per Kardanwelle beim Pendolino sparen.


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