Zu Radien, Überhöhungen, usw (Allgemeines Forum)

Henrik, Dienstag, 28.06.2016, 00:55 (vor 3725 Tagen) @ Henrik

zum Thema Radien usw. hier ein paar Hinweise. Die maximale Überhöhung die Verbaut werden kann beträgt bei fester Fahrbahn 170 mm und bei Schotteroberbau 160 mm. Der maximale Überhöhungsfehlbetrag ist 150 mm (Ausnahmen gibt es bei Radien die kleiner als 650 m sind).

Für die genannte Strecke bedeutet dies also, dass wir eine Überhöhung von 170 mm und einen Überhöhungsfehlbetrag von 150 mm annehmen dürfen.

diese Annahme ist zulässig bei artreinem Personenverkehr (siehe NBS Köln-Rhein/Main),
hier liegt aber gemischter Verkehr mit starker Güterzugbelastung vor.
Von daher gehe ich eher nicht davon aus, dass als maximale Überhöhung 170 mm festgelegt wurde.

Wir benötigen für eine 300 km/h Strecke also einen Mindestradius von 3.319 m beim bogeninneren Gleis.

Einmal aus der Praxis: Auf der SFS KRM hat man minimal 3.348 m für die 300 km/h.

als kleinster Bogenradius wurde 3320 m festgelegt, s.o.
der kleinste ausgeführte Radius beträgt 3348 m, ja.

Topic war hier eine Brücke.

auf der NBS Köln-Rhein/Main stellen die Schienenauszüge auf der Wallbach-Talbrücke bei Wörsdorf eine Besonderheit dar, die in einem um 155 m überhöhten Gleisbogen mit 4100 m Radius liegen. Für die zulässige Geschwindigkeit von 300 km/h errechnet sich ein Überhöhungsfehlbetrag von 104 mm. Hier konnte eine unternehmensinterne Genehmigung für das Abweichen vom Regelwerk erteilt werden.

Ein weiteres Mal aus der Praxis, etwas passender,

Die Gleisanlage wurde im Neubauabschnitt mit einer Gradiente von bis zu 20 Promille bei einer Überhöhung von bis zu 160 mm sowie einem Überhöhungsfehlbetrag (bei 300 km/h) von 100 mm trassiert; 20 Promille Längsneigung werden in neun Abschnitten von 600 bis 1815 m Länge (im Geisbergtunnel) erreicht; die Bahndämme erreichen Höhen bis zu 16 Meter.[10] 55 Prozent der Neubaustrecke liegen in Bögen,[11] bei einem minimalen Bogenhalbmesser von 4085 m.[12]

https://de.wikipedia.org/wiki/Schnellfahrstrecke_Nürnberg-Ingolstadt-München


dort verlinkt,

Als Überhöhungsfehlbetrag bezeichnet man [...] Nach dem Regelwerk der DB Netz AG beträgt dieser Wert 150 mm, wenn auf dem entsprechenden Gleis nur Reisezugverkehr mit dafür zugelassenem Rollmaterial stattfindet und der Kurvenradius 1000 m oder mehr beträgt sowie keine Zwangspunkte (Weichen, Bahnübergänge, etc.) vorhanden sind. Findet dort auch Güterverkehr statt, so ist als maximaler Überhöhungsfehlbetrag 130 mm erlaubt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Überhöhung#Überhöhungsfehlbetrag

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lokuloi, Danke! ;)


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