Zu Raden, Überhöhungen, usw (Allgemeines Forum)

lokuloi, Montag, 27.06.2016, 17:24 (vor 3724 Tagen) @ Henrik

Für die genannte Strecke bedeutet dies also, dass wir eine Überhöhung von 170 mm und einen Überhöhungsfehlbetrag von 150 mm annehmen dürfen.


diese Annahme ist zulässig bei artreinem Personenverkehr (siehe NBS Köln-Rhein/Main),
hier liegt aber gemischter Verkehr mit starker Güterzugbelastung vor.
Von daher gehe ich eher nicht davon aus, dass als maximale Überhöhung 170 mm festgelegt wurde.


Damit liegst Du richtig ;-).

An der oben „berechneten“ Talbrücke Weißenbrunn am Forst ist zum Beispiel eine Überhöhung von 135mm eingebaut.


Topic war hier eine Brücke.

auf der NBS Köln-Rhein/Main stellen die Schienenauszüge auf der Wallbach-Talbrücke bei Wörsdorf eine Besonderheit dar, die in einem um 155 m überhöhten Gleisbogen mit 4100 m Radius liegen. Für die zulässige Geschwindigkeit von 300 km/h errechnet sich ein Überhöhungsfehlbetrag von 104 mm. Hier konnte eine unternehmensinterne Genehmigung für das Abweichen vom Regelwerk erteilt werden.


Als Ergänzung für die „Allgemeinheit“: der zulässige Überhöhungsfehlbetrag bei Schienenauszügen und Entwurfsgeschwindigkeiten > 200 km/h ist 60mm.


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