Schwachsinn pur! (Allgemeines Forum)

lokuloi, Sonntag, 26.06.2016, 16:07 (vor 3727 Tagen) @ ThomasK

Und da steht, dass die 300 km/h auf der ganzen Strecke gelten?

Selbstverständlich gelten die 300 km/h auch auf dem bayrischen Teil der NBS Ebensfeld -

Erfurt.

Du warst ja anscheind dabei bei den Planungen...

Tja. Ich hab da andere Informationen. Da steht also erstmal Aussage gegen Aussagen...

Dann sind deine Aussagen falsch. Maßgebend sind die amtlichen Aussagen und nicht das, was du dir ausdenkst. Auch in Bayern ist die NBS Ebensfeld - Erfurt für 300 km/h trassiert.


Du nimmst hier den Mund ganz schön voll. Du kennst die fahrdynamischen Unterlagen zur NBS Ebensfeld - Erfurt?

Aber nehmen wir einmal zu deinen Gunsten an, dass in diesem Fall ausnahmsweise - so wie Wikipedia nach deinem Hinweis behauptet - trotzdem der Radius nur 3570 m betrüge.

https://de.wikipedia.org/wiki/Talbr%C3%BCcke_Wei%C3%9Fenbrunn_am_Forst

Schauen wir mal in die Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung:

https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ebo/gesamt.pdf

In § 40 (7) steht, dass die Fahrgeschwindigkeit im Gleisbogen (Radius in m * (Überhöhung in mm + Überhöhungsfehlbetrag in mm) / 11,8) ^ 0,5 km/h betragen darf.


Unter § 40 (8) steht, dass der Überhöhungsfehlbetrag nicht größer als 150 mm betragen soll.

Unter § 6 (3) steht, dass die Überhöhung nicht mehr als 180 mm betragen soll.


Entscheidend ist hier nicht die EBO sondern die Ril 800.0110

Also selbst dann, wenn die Behauptung von Wikipedia, dass man hier den Mindestradius von 3700 m auf 3570 m abgesenkt hätte, stimmen würde, ist dies kein Gegenargument für eine auf 300 km/h trassierte Strecke.

Das entscheidende Stichwort heißt hier Schienenauszug.

Ohne Gruß.


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