Identifitätsfeststellung b.Schwarzfahren kostet demnächst (Allgemeines Forum)

ICE-TD, Mittwoch, 12.02.2020, 17:21 (vor 1534 Tagen) @ agw

Dann soll das aber bitte der Verursacher zahlen, in den meisten Fällen die Deutsche Bahn AG, wenn sie meint die Daten eines Fahrgastes haben zu wollen. Sollte die DB AG tatsächlich im Recht sein, kann sie gerne das Geld vom Kunden eintreiben.


Oder umgekehrt, du als Verursacher (Ausweiszeigeverweigerer) zahlst, bist du im Recht kannst du dir das Geld von der Bahn wiederholen.


Wieso sollte man dafür bezahlen, dass man verweigert etwas herauszuegeben, was man gar nicht dabei haben muss?
Oder führt die DB jedes bundesweit eine Mitführpflicht ein?

Und wieso sollte man sich überhaupt etwas "wiederholen müssen", nur weil die DB ihre Mitarbeiter schlecht ausbildet?

Du raffst es nicht. Es geht doch gar nicht darum ob dein Fahrschein korrekt ist oder nicht, das kannst du oder deine Anwälte hinterher mit der Bahn klären. Und nein, du musst dich dem Zub nicht ausweisen, du kannst wie Rumpelstilzchen ums Feuer tanzen und mit dem Fuß aufstampfen "ich habe immer recht". Fakt ist das das Zub zur Klärung deine Personlalien braucht, wenn du dich nicht ausweisen willst, ok, dann wird eben die BuPol angefordert zur Personalienfeststellung und diese lässt sich dann ihr Kommen eben von dir bezahlen. Und zur Mitführpflicht des Ausweises bei der DB, die hast du bei vielen Tickets eh, denn nur dann sind sie gültig.


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