Verweigerung des Ausweisens ggü. ZuB = Gefahrenlage??? (Allgemeines Forum)

ICE-TD, Mittwoch, 12.02.2020, 13:51 (vor 1529 Tagen) @ Dieter4711

Also dem

"Durch das Vergessen des Koffers auf dem Bahnsteig wird eine Situation geschaffen, in der ein sachkundiger Polizeibeamter davon ausgehen muss, dass eine Gefährdung von Leib und Leben anderer Menschen vorliegt."

kann ich nicht zustimmen. In den meisten Fällen wird es sich darum handeln, dass ein Reiserder sein Gepäck hat stehen lassen. Das passiert wohl in weit häufigerem Masse als irgendwelche Attentatsversuche. Wer hier gleich Gefahr sieht zeigt keine Sachkunde sondern Panikmache.
Nebenbei: Warum gibt es überhaupt noch Schliessfachanlagen an Bahnhöfen. Da ist ja schon technisch verhindert, dass der Reisende sin Gepäck beaufsichtigen kann.

Ja gut, vielleicht hätte die Polizei vor ein paar Jahren in Köln auch so entscheiden sollen, wenn dann die Bombe hochgegangen wäre... vielleicht hättest du ja zufällig danabengestanden, aber was solls , es lag ja keine Gefahrenlage vor, war ja nur ein herrenloser Koffer.


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