Tarif Basel SBB - Biel/Bienne (Allgemeines Forum)

ThomasK, Dienstag, 05.03.2019, 12:00 (vor 2593 Tagen) @ Holger2
bearbeitet von ThomasK, Dienstag, 05.03.2019, 12:01

Echt, wo???? Ein 30 Minutentakt zwischen Basel und Biel ist mir allerdings noch nicht begegnet...


Derzeit hat du von Basel SBB nach Biel/Bienne einen 30

Zwischen Basel SBB und Biel/Bienne kostet es sowohl über Delemont als auch über Olten jeweils 32 Franken. Wenn du eine Fahrkarte Basel SBB nach Biel/Bienne über Delemont hast und willst dann doch über Olten fahren, dann bekommst du somit am Schalter anstandslos eine Umwegfahrkarte für 0,00 Franken über Olten.


Nein das ist falsch, sondern ich musste den vollen Fahrpreis nachlösen (einhellige Aussage der Info und am Schalter)

Allerdings weiß ich auch, wie ich mich als GAST zu benehmen habe. Wenn ich in der Schweiz bin, dann weiß ich eben, dass ich NICHT zu Hause bin und ich mich somit an die schweizerischen Gepflogenheiten anzupassen habe.


Na da hat ja jemand die Weisheit mit Löffeln gegessen. Aber danke für den Benimmkurs, da schreibt ja der wahre Gentleman....

Sei mir nicht böse, aber das, was du schreibst, passt hinten und vorne nicht zusammen.

Erst bestreitest du vehement, dass man alle 30 Minuten von Basel nach Biel/Bienne fahren kann, dann erzählst du, dass man, wenn man in der Schweiz statt von Basel über Delemont nach Biel/Bienne über Olten nach Biel/Bienne fahren will, eine komplett neue Fahrkarte kaufen muss; dann erzählst du, dass man dir das an der Information so gesagt hätte, dann hätten die dir das auch noch am Schalter in Basel SBB so gesagt.....


Anstatt dir deine abstrusen Geschichten zu glauben, habe ich jetzt doch mal gegoogelt und - siehe da - in weniger als zwei Minuten hat sich all das, was ich dir vorher geschrieben habe und was meine Erfahrungen in der Schweiz sind, vollständig bestätigt.

Ich erspare dir das Googeln.

Hier also: https://www.ch-direct.org/de/Themen/TarifeVorschriften

Mausklick auf T601.6 Streckenwechsel
Ausgabe 09.12.2018

Es hat sich an all dem, wie das bei mir in der Schweiz schon seit Jahren läuft, also NICHTS geändert.


Ich kopiere dir die für dich relevanten Abschnitte hier herein:

Allgemeine Bestimmungen

1.1 Begriff

1.1.1 Fahrausweise können über eine andere Strecke als jene, für die sie gültig sind, umgeschrieben werden. Es werden Streckenwechselbillette ausgestellt. Die Abgabe eines Streckenwechselbillettes ist nur ab einer Unterwegsstation gestattet. Es werden nur Streckenwechselbillette einfacher Fahrt ausgegeben. Es können auch aneinander anschliessende Fahrausweise umgeschrieben werden.

1.2 Fahrausweise, die umgeschrieben werden können

1.2.1 Die nachstehenden Fahrausweise 1. und 2. Klasse können umgeschrieben werden:
 gewöhnliche Billette einfacher Fahrt für Hin- und Rückfahrt
 Rundfahrbillette
 Spezialbillette (soweit keine Beschränkung aufgedruckt ist)
 Gruppenbillette
 Streckenabonnemente
 Mehrfahrtenkarten

1.3 Arten der Umschreibung

1.3.1 Umschreibung für einen anderen Weg
1.3.1.1 Es wird die Fahrt über eine andere als die auf dem Fahrausweis angegebene Strecke bei gleichbleibender Abgangsstation und Bestimmungsstation ermöglicht.
Beispiel: Solothurn – Lausanne via Fraubrunnen – Bern statt via Basel

(...)


2 Preise für Streckenwechsel

2.1 Berechnungsgrundsatz

2.1.1 Elektronische Verkaufsgeräte: Im schweizerischen Verkehr wird der einfache Streckenwechsel auf dem Unterwegsbahnhof unter Einbezug der ganzen Strecke berechnet.
2.1.2 Mobile Geräte: Bei den Kontrollpersonalgeräten (soweit Daten vorhanden) gilt die gleiche Lösung. Wenn Daten nicht vorhanden, fällt jener Teil der Reisestrecke in Betracht, bei dem die neue von der ursprünglichen Strecke abweicht.

2.1.3 Internationaler Verkehr: Es gilt der Grenzpunkt als Abgangspunkt.

2.1.4 Für die Umschreibungsarten sind bei allen Fahrausweisarten mit Ausnahme des Gruppenbillettes für die neue und die ursprüngliche der Fahrpreis für gewöhnliche Billette einfacher Fahrt der entsprechenden Klasse zu ermitteln. Für Gruppenbillette ist der ermässigte Preisunterschied des betreffenden Gruppenbillettes zu erheben. Ist die neue Strecke gegenüber der ursprünglichen nicht teurer, so ist kein Preis für den Streckenwechsel zu erheben. Ist der Streckenwechsel teurer, so ist der Preisunterschied nachzuerheben.

________________________


Du hattest in Basel SBB einen Anschlussbruch, sodass in dem Fall der Streckenwechsel ohnehin völlig unbürokratisch geht.

Der von mir fett hervorgehobene Satz:

Ist die neue Strecke gegenüber der ursprünglichen nicht teurer, so ist kein Preis für den Streckenwechsel zu erheben.

bestätigt genau das, was ich zuvor schon geschrieben hatte. Auf dem Streckenwechselbillett steht ein Preis von 0,00 Franken. Es wird auch KEINE Bearbeitungsgebühr erhoben. Da der Preis Basel SBB - Olten - Biel/Bienne genauso wie der Preis Basel SBB - Delemont - Biel/Bienne 32 Franken beträgt, steht dann auf dem Streckenwechselbillet 0,00 Franken. Ganz einfach.


_____________


Ich habe in der Schweiz bisher immer sehr gute Auskünfte bekommen.

Nun schließt das natürlich nicht aus, dass du in der Schweiz mal auf jemanden triffst, der sich nicht so gut auskennt. Aber das in einer tariflichen 0/8/15-Frage, die täglich x-Mal bearbeitet wird, am wichtigen Bahnhof Basel SBB gleich zwei SBB-Mitarbeiter hintereinander im SBB-Kerngeschäft von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, das machst du mir nicht weis.

Abgesehen davon hat schon vorher einiges von dem, was du hier zum Besten gegeben hast, nicht gestimmt, was nicht unbedingt für deine Glaubwürdigkeit spricht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum