Gedanke dazu (Fahrkarten und Angebote)

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 16.06.2017, 08:52 (vor 3201 Tagen) @ musicus
bearbeitet von Colaholiker, Freitag, 16.06.2017, 08:52

Das ist die alte Debatte um die Frage, weshalb die DB Ersatzzüge verkehrlich nicht einfach unter der Nummer des ausgefallenen Zuges laufen lässt.

Diese Frage darf man sich stellen, muß man als Fahrgast aber nicht. :)

Auch dazu habe ich mich in der oben verlinkten Diskussion ausführlich ausgelassen: Ich tendiere bei Ersatzfahrt in gleicher Zeitlage zur Bindung an diesen Ersatz, um den Beförderer nicht aus Mutwillen regresspflichtig zu machen.

Daß sich bei freiwilliger Wahl eines anderen Zuges natürlich nur dann Ansprüche ergeben, wenn dieser gegenüber seinem Fahrplan nennenswerte Abweichungen hat, sollte ich von selbst verstehen. Es hätte ja eine Möglichkeit bestanden, in halbwegs gleicher Zeitlage (ein IC kann eben nicht immer die gleichen Zeiten wie ein ICE fahren) zu fahren. Freiwillig einen anderen Zug nehmen und dann beschweren, daß man später kommt, als mit dem Ersatzzug für den ausgefallenen wäre schon arg dreist. (Es sei denn, der Ersatzzug bietet deutlich weniger Kapazität und die Mitfahrt wäre nicht mehr zumutbar gewesen. (Statt eines ICE 1 ein 415 oder so...)

Bei der Definition von Zugbindung und der Formulierung der damit verbundenen Regeln macht es die DB durch die vielen wirren Widersprüche in den BB den Kunden unnötig schwer.

Absolut. Meistens wird die von "Fachleuten" in "Fachforen" geführte "Fachdebatte" durch sinnvolles, kundenorientiertes Handeln des ausführenden Personals vor Ort ohnehin obsolet. ;-)

Zu gerne das Platzen so mancher Regeln vor einem Gericht sehen würdende Grüße,
der Colaholiker

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