X2: Komfortneigung (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 17.06.2010, 23:21 (vor 5880 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 17.06.2010, 23:22

Na, dann schlag mal nach....^^

So, du meinst den Überhöhungsfehlbetrag direkt für Neigetechnikzüge - ich ging davon aus, dass du den "normalen" Überhöhungsfehlbetrag meinst.

Gefährlich im Sinne von einer Entgleisungsgefahr sollte es in Deutschland übrigens auch nicht sein, bogenschnell bei ausgeschalteter Neigetechnik zu fahren.

Formel steht im obigen Absatz der EBO.

Bei der Formel müsste V statt v stehen, schließlich soll ja die Geschwindigkeit in km/h und nicht in m/s eingesetzt werden ;-) Des Weiteren ist mir die Formel selbstverständlich bekannt.


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