Text nochmals überarbeitet... (Allgemeines Forum)

ICE-T-Fan, Freitag, 11.06.2010, 15:33 (vor 5889 Tagen) @ ICE-T-Fan

OT-Antwort auf Anmerkungen in http://ice-fanforum.de/index.php?id=67839 und http://ice-fanforum.de/index.php?id=67812 .

Das die Neigetechnik in der Praxis vielleicht nicht so viel Gewinn bringt, ist mir durchaus klar. Es geht hier auch eher um formale und bürokratische Dinge.

Warum z.B. kann man zwischen Berlin und Hamburg nicht einfach 250 statt 230 km/h fahren?

Antwort: Man könnte schon, nur weil die Fahrbahn und Oberleitung nur für 230 km/h ausgelegt ist und einige Kurvenradien nicht mehr zulassen, ist es nicht erlaubt. (Natürlich spielen noch weitere Dinge wie die Oberleitung, Schienenabstände und Bahnsteigdurchfahrten eine Rolle.)

Gesetz dem Fall, man hätte die Strecke exakt wie Berlin-Hannover ausgestattet, könnte man aber trotzdem nur 230 km/h fahren, weil die Kurvenradien nicht mehr zulassen, ohne die zulässige Querbeschleunigung zu überschreiten.

In meinem Entwurf (siehe anderen Thread) sind alle Strecken mit identischen Merkmalen gebaut, d.h. gleicher Unterbau, gleicher Oberbau, gleiche Schwellen, gleiche Schienenabstände, gleiche Tunnelquerschnitte, gleicher Oberleitungstyp, gleiches Zugsicherungssystem, usw.
Alle Streckenteile sind auf vmax 330 km/h ausgelegt (Betriebsgeschwindigkeit 300 km/h), die aber in der Praxis nicht voll ausgefahren wird. Diese Maßnahme dient vor allem der streckenseitigen Sicherheitsreserve der Materialtoleranz oder der Option für einen weiteren Ausbau.

Das Einzige was ich nicht großartig beeinflussen kann, sind die topografischen Gegebenheiten und daraus resultierend die Kurvenradien und Steigungen.

Wenn ich nun eine Strecke habe, die von der Bausubstanz her 330 km/h zulässt, aber wegen der Kurvenradien nur 200 km/h erlaubt sind, kann man durch Einsatz von Neigetechnik zur Querbeschleunigungskompensation die zulässige Geschwindigkeit auf 230 km/h erhöhen, ohne den rechtlichen Rahmen zu verlassen und den Komfort der Fahrgäste zu beeinträchtigen. Das die technische Belastung dabei etwas höher, streite ich gar nicht ab. Aber bei einer Strecke die von der Materialqualität für 330 km/h ausgelegt ist, sollte eine 30%ige Geschwindigkeitsüberschreitung (nicht Fahrzeitreduktion!) keinen unhandhabbaren Verschleiß verursachen.


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