X2: Komfortneigung (Allgemeines Forum)

Henrik, Donnerstag, 17.06.2010, 23:12 (vor 5878 Tagen) @ Fabian318

In der Quelle die ich im vorherigen Posting lieferte ist zu lesen, dass die Schweden erheblich weniger Überhöhungsfehlbetrag zulässt (245) als hierzulande (300).


Die Grenzen für den Überhöhungsfehlbetrag liegen in Deutschland weitaus niedriger, etwa bei 150-180 mm, genaue Zahlen müsste ich nachschlagen.

Na, dann schlag mal nach....^^

Die 180 mm scheinst Du eher von der Überhöhung verwechselt zu haben (§ 6 EBO).

Bzgl. Überhöhungsfehlbetrag findet man was in § 40 (7) EBO,
es heißt dort:
"Der Überhöhungsfehlbetrag ist in Abhängigkeit von der Beschaffenheit des Oberbaus, von der Bauart der Fahrzeuge sowie von der Ladung und deren Sicherung festzulegen; er soll nicht größer sein als 150 mm."

Ja, da stehen die 150 mm. Der Zustimmungswert.
Der Ermessenswert, der Regelwert beträgt 130 mm.

So. Das gilt alles für normale Züge.

Hier geht es aber um Neigetechnik-Züge (achte auf die fette Formatierung oben),
und da erlaubt die DB AG bei den ICE-T und anderen einen Wert von 300 mm.
Das sind fahrzeugbezogene Werte.

Oder was meinst Du, wie die möglichen 197 km/h des "Berliner Bogens" im Wittenberger Bahnhof bei einem Radius von 1000 m und einer Überhöhung von 160 mm rechnerisch zustandekommen?
Formel steht im obigen Absatz der EBO.


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