Offizieller Wortlaut (Allgemeines Forum)

Tobs, Region Köln/Bonn, Dienstag, 25.04.2023, 15:29 (vor 957 Tagen) @ chriL999

Ganz offiziell bietet die Bahn doch einen Schalterverkauf und Barzahlung für ein Jahr an.
Dass es dann da und dort zu Problemen kommt, ist ein anderes Thema.

Ich würde behaupten, dass es dann flächendeckend zu Problemen kommt, ist ein anderes Thema. Denn grundsätzlich scheint das Ganze durchaus legitim zu sein, wenngleich auch von einer solchen Anwendung Abstand genommen wird:

"Neben der monatlichen Kündbarkeit kann in Verbindung mit anderen Produkten im Bereich
des Personenverkehrs auch eine feste Laufzeit von 12 Monaten angeboten werden. (...) Der Preis für das Deutschland-Ticket im Abonnement beträgt 49,00 EUR pro Monat bei
monatlicher Zahlung. Eine jährliche Zahlung des zwölffachen Monatsbetrages kann
angeboten werden."

Quelle: Deutschlandtarif, Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket, S. 3

Insofern bietet die Bahn offiziell etwas an, was sie anbieten darf, aber was de facto unerwerblich ist. Auch in meinem Fall war sich der Schaltermitarbeiter unsicher, ob das Jahresabo bei ihm tatsächlich unerwerbbar ist, meinte aber nach Prüfung, dass sie eben "nur" das "Sofort Abo" verkaufen könnten und dieses halt in Verbindung mit einer monatlichen Zahlung. Theoretisch sieht es wohl anders aus, wenn dieses mit der Jahres BC 100 kombiniert wird; so zumindest mein Verständnis von "in Verbindung mit anderen Produkten".

PS: Da es - aus bereits dargelegten Gründen - für meine Bekannte alles andere als irrelevant ist, habe ich heute Vormittag via Chatbot mit einer/-em Mitarbeiter*in ausgetauscht. Sie war sehr freundlich, aber auch bemüht meine Frage möglichst unbeantwortet zu lassen. Sie fragte nach dem Verkehrsverbund (hier: VRS) und verwies mich an diesem, mit der Begründung, dass dieser zu verantworten hätte, dass die jährliche Zahlung am Schalter (des RZ) durch diesen untersagt sei. Damit würde das RZ also im Auftrag des Verkehrsverbundes aktiv werden, was ich - wie ich schrieb - bezweifle. Diesen Einwand ließ sie so stehen, meinte aber, meine Anregung, in den FAQ darauf hinweisen zu wollen, dass die Buchung des Jahresabos am Schalter, unmöglich sei, weiterleiten zu wollen. Meines Erachtens hat wurde der Sachverhalt damit zumindest indirekt bestätigt, warum auch immer darauf verzichtet wurde, das Kind beim Namen zu benennen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum