Änderung bestehender Zeitkarten ohne Inhabereinwilligung? (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 13.04.2023, 19:30 (vor 969 Tagen) @ Dieter4711
bearbeitet von Fabian318, Donnerstag, 13.04.2023, 19:33

Sind solche einseitigen Leistungsreduzierungen überhaupt zulässig?
Falls ja, könte jeder Kunde ja auch einseitig festlegen, was er denn zu zahlen bereit ist.

Es gibt ja das Urteil zu Banken usw., die nicht einfach durch Nichtstun die Zustimmung zu neuen Bedingungen annehmen dürfen und deshalb seit einigen Jahren immer eine explizite Zustimmung benötigen.

Das sehe ich hier eigentlich auch gegeben. Natürlich, der Preis wird immer niedriger, aber die restlichen Bedingungen sind ganz und gar nicht ausschließlich zum Vorteil des Kunden. Dagegen beim 9-Euro-Ticket war es ausschließlich zum Vorteil des Kunden ("wir schenken dir Geld, dein Abo gilt wie bisher, nur zusätzlich für dich alleine in ganz Deutschland").

Ich bin aber dennoch der Ansicht: Der Zweck heiligt hier so ein bisschen die Mittel. Solange wirklich ausdrücklich und ausreichend vorher informiert wurde und, wichtig, der Widerspruch extrem niederschwellig ist. Das sehe ich aber als gegeben.

Also meine Einschätzung: Rechtlich eigentlich nicht sauber, aber den Umständen nach legitim.

Sollte wirklich jemand ab dem 1. Mai unterwegs sein, unwissend, dass er über Nacht ein D-Ticket hat und zum Beispiel die nicht mehr vorhandene Mitnahmeregelung ausnutzen will, wird es einerseits wahrscheinlich Kulanz geben, andererseits im Zweifelsfall das VU in der Beweispflicht sein müssen, dass der Fahrgast ein D-Ticket haben will bzw. ihm die Information zugegangen ist. Das wird nur schwer möglich sein.


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